Die Profis an Ihrer Seite – Ihre Ansprechpartner

Eine chronische Erkrankung hat für Betroffene Auswirkungen in vielen Lebensbereichen, insbesondere auf den Arbeitsalltag. Sie sind jedoch nicht allein, wenn es darum geht, Probleme zu bewältigen und Lösungen zu finden – im Gegenteil. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Ansprechpartner vor, die für Sie nach Ihrer Diagnose, insbesondere im beruflichen Umfeld, wichtig sein können.

Mit ihren Ärzten haben Sie vertrauensvolle Experten an Ihrer Seite, die Sie bei der Bewältigung Ihrer Erkrankung unterstützen. Während Ihr Hausarzt für die Diagnose und Behandlung Ihrer Krankheit zuständig ist, setzt sich Ihr Betriebsarzt dafür ein, dass Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben können.

Ihr Hausarzt ist Ihre erste Ansprechperson bei einer chronischen Erkrankung und kennt Ihren Krankheitsverlauf wie kein anderer. Sprechen Sie mit ihm auch über private und berufliche Aspekte Ihrer neuen Lebenssituation, etwa eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit. Er entwickelt mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Therapie und überweist Sie gegebenenfalls an einen Facharzt. Sie sollten auf jeden Fall einen Arzt Ihres Vertrauens aufsuchen, der Sie auf Ihrem Weg begleitet und als kompetenter Berater auch beim beruflichen Wiedereinstieg unterstützt. Für viele Menschen ist das der Hausarzt, es kann aber genauso Ihr behandelnder Facharzt sein.

Wenn es im Zuge Ihrer Erkrankung darum geht, Ihre Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder diese wiederherzustellen, ist der Betriebsarzt für Sie zuständig. Auch wenn Sie in einem kleinen Unternehmen arbeiten, steht Ihnen ein Betriebsarzt zur Verfügung, da auch Unternehmen ab nur einem festen Mitarbeiter dazu verpflichtet sind, eine betriebsärztliche Betreuung bereitzustellen. Dieser Arzt kennt Ihr Unternehmen sowie die Anforderungen an Ihre Arbeit und kann daher Maßnahmen zur Anpassung Ihres Arbeitsplatzes an eine bestehende Erkrankung vorschlagen. Dabei stützt er sich auf eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen unter Berücksichtigung somatischer, psychischer und sozialer Prozesse. Er berät Sie bei der flexiblen Gestaltung von Arbeitszeiten, etwa wenn es um Teilzeit oder Pausenregelung geht und unterstützt bei der Anschaffung von Hilfsgeräten, beispielsweise von speziellen Sitzmöbeln oder Tastaturen. Zudem berät er Sie bei Umschulungsmaßnahmen oder hilft Ihnen gegebenenfalls, einen neuen Einsatzort im Unternehmen zu finden. Wie jeder andere Arzt unterliegt er der ärztlichen Schweigepflicht und handelt im Sinne des Patienten.

Mehr zu den Aufgaben von Betriebsärzten sowie einen Betriebsarzt in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Die idealen Ansprechpartner sind diejenigen, die in der gleichen Situation sind wie Sie selbst. Über eine Million Menschen in Deutschland organisieren sich in Selbsthilfegruppen.

Der gegenseitige Austausch hilft. Er verbessert, insbesondere bei Menschen mit chronischer Erkrankung, die Lebensqualität spürbar. Rund 115 Organisationen haben sich unter dem Dach der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG) zusammengefunden. Über Gesprächsangebote hinaus, bieten die Gruppen – je nach Krankheitsbild – auch in Ihrer Nähe eine Plattform für Weiterbildung, Information und soziales Engagement.

Mehr Information zur Bundesarbeitsgemeinschaft finden Sie hier.

Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer und kämpft an Ihrer Seite für Ihre Rechte. Er kann in Unternehmen mit mindestens fünf Mitarbeitern eingerichtet werden.

Zu den Aufgaben des Betriebsrats zählt auch die Förderung der Eingliederung gesundheitlich beeinträchtigter Personen. Er unterstützt Sie bei der Anpassung Ihres Arbeitsplatzes an Ihre Bedürfnisse. Zudem berät er bei Kündigungsfragen und fördert die Einstellung gesundheitlich beeinträchtigter Personen.

Im Wissensforum der Betriebsräte finden Sie weitere Informationen.

Die Krankenkassen haben den gesetzlichen Auftrag, den Gesundheitszustand ihrer Versicherten wiederherzustellen, zu verbessern bzw. zu erhalten. Darauf können Sie sich verlassen.

Ihre Krankenkasse übernimmt Kosten für vorbeugende Maßnahmen und Früherkennung von Krankheiten und kommt im Krankheitsfall für die Behandlung auf. Sie leistet auch finanzielle Unterstützung, etwa bei Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation oder in Form von Krankengeld.

Mehr zu den Leistungen und Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie auch hier nachlesen.

Die örtlichen Agenturen für Arbeit nehmen vor allem die Aufgaben der Arbeitsförderung der Bürger wahr. Sie sind zuständig für die Arbeitsvermittlung, Beratung, Förderung und Zahlung von Entgeltersatzleistungen wie dem Arbeitslosengeld.

Die Arbeitsagenturen sorgen für den Erhalt oder die Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit, wenn Sie gesundheitlich beeinträchtigt sind. Sie legen Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung sowie die Kostenträger fest und entscheiden über finanzielle Zuschüsse für Leistungen, die Ihre Arbeitsfähigkeit erhalten oder verbessern. Dazu gehören etwa der Kauf eines für Sie eigens angepassten Autos oder die krankheitsspezifische Ausstattung des Arbeitsplatzes. Besteht ihre Sozialversicherungspflicht schon länger als 15 Jahre, ist allerdings die Rentenversicherung hierfür der richtige Ansprechpartner. Zudem kümmern sich die Arbeitsagenturen um Ihren sogenannten Gleichstellungsantrag, mit dem Sie unter bestimmten Bedingungen einen Behinderungsgrad ab 30 einer Schwerbehinderung ab 50 Grad gleichstellen lassen können. Dieser Schwerbehindertenausweis bietet Ihnen beispielsweise steuerliche Vergünstigungen oder einen höheren Urlaubsanspruch. Voraussetzung dafür ist, dass Sie aufgrund Ihrer chronischen Erkrankung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht bekommen oder das bestehende Arbeitsverhältnis in Gefahr ist. Ausgestellt wird der Schwerbehindertenausweis durch das Versorgungsamt.

Eine Übersicht aller Leistungen der Agenturen für Arbeit zur Teilhabe am Arbeitsleben finden Sie hier.

Die Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe können Sie hier ermitteln.

Mehr zum Gleichstellungsantrag erfahren Sie hier.

Ebenfalls im Einsatz für Sie ist das Versorgungsamt. Es ist in unterschiedlichen Bereichen für soziale Angelegenheiten zuständig.

Angelegenheiten von Schwerbehinderten und Gleichgestellten gehören zum Aufgabenbereich des Versorgungsamtes. So stellt es den Grad der Behinderung (GdB) einer Person fest sowie eventuelle zusätzliche Merkzeichen, die als Nachweis für eine besondere Beeinträchtigung dienen. Der GdB gibt an, wie stark eine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung ist, die eine Behinderung zur Folge hat. Zudem stellt das Versorgungsamt Ihnen bei einem GdB von 50 und mehr einen Schwerbehindertenausweis aus und ist auch für die Zahlung von Versorgungsrenten sowie Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung zuständig.

Mehr zum GdB erfahren Sie in diesem Video.

Ein Verzeichnis aller deutschen Versorgungsämter finden Sie hier.

Diese Behörde macht sich für Sie stark und fördert die berufliche Eingliederung von Menschen mit körperlichen Einschränkungen in den Arbeitsmarkt. Sie berät und unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen zur Beschäftigung.

Sollten Sie durch Ihre Krankheit als schwerbehindert eingestuft oder dem gleichgestellt sein, können Sie sich an das Integrationsamt wenden. Es berät sie zur optimalen Integration im Job und hilft bei der Umgestaltung Ihres Arbeitsplatzes. Außerdem entscheidet es über die finanzielle Förderung bestimmter Maßnahmen, etwa die entsprechende Ausstattung der Arbeitsstätte. Neben den Leistungen für Arbeitnehmer unterstützt das Integrationsamt auch Arbeitgeber bei der Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen. Nicht zuletzt stellt das Integrationsamt den besonderen Kündigungsschutz für Menschen mit schwerer Behinderung und Gleichgestellten sicher.

Das Integrationsamt in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Die Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung ist es, das Altersruhegeld zu zahlen. Zudem fördert sie die Erwerbstätigkeit der Versicherten und ermöglicht eine Weiterbeschäftigung trotz Krankheit.

Die Rentenversicherung unterstützt Menschen mit chronischer Erkrankung durch finanzielle Leistungen. So zahlt sie beispielsweise Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wie Heilbehandlungen in einer Reha-Klinik, Umschulungen sowie Renten, wie z.B. eine Erwerbsminderungsrente. Wenn Ihre Sozialversicherungspflicht bereits länger als 15 Jahre besteht, ist die Rentenversicherung auch der Kostenträger für Anpassungen am Arbeitsplatz.

Weitere Informationen zu Leistungen der Rentenversicherung finden Sie hier.

Mehr zu Rehabilitationsmöglichkeiten erfahren Sie auch auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.

Ganz in Ihrem Interesse: In Unternehmen bzw. Dienststellen ab fünf Festangestellten mit einer schweren Behinderung oder ihnen Gleichgestellten muss eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden. Sie vertritt die Interessen der Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten im Unternehmen.

Diese Interessenvertretung fördert die Eingliederung von Menschen mit einer schweren Behinderung in den Betrieb. Sie beantragt entsprechende Maßnahmen für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen, berät sie in Beschäftigungsfragen und sorgt für die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen.

Mehr zur Schwerbehindertenvertretung in Unternehmen können Sie hier nachlesen.